Was sind Altlasten?
Bei Altlasten handelt es sich im Immobilienbereich um Verunreinigungen der Böden bzw. Flächen durch Gefahrenstoffe. Können diese nachhaltigen Verunreinigungen auf einem Grundstück festgestellt werden, müssen diese in dem Altenlastenkataster eingetragen werden. Entsprechend des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) kommt es dabei zu einer Differenzierung von Altablagerungen und Altstandorten. Nach Paragraph 2 Absatz 5 Satz 2 des BBodSchG handelt es sich bei Altablagerungen um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen wie zum Beispiel stillgelegte Müllverbrennungsanlagen. Ergänzend dazu werden in dem Paragraphen weitere Grundstücke genannt, die sich dem Zweck der Behandlung oder Lagerung von derartigen Abfallstoffen gewidmet haben. Als weiteres Beispiel sind die stillgelegten Wertstoffhöfe genannt. Konkretisiert wird der Begriff der Altlasten in Absatz 2 des Paragraphen. Demnach betreffen die Regelungen auch Grundstücke von stillgelegten Anlagen, auf denen die Arbeit mit umweltschädlichen Materialien stattgefunden hat. Nicht mit zu berücksichtigen sind Bereiche, welche in Verbindung mit dem Atomgesetz stehen. Für diese Grundstücke gibt es individuelle Regelungen. In Kurzform sind Altlasten Standorte, von denen durch schädliche Veränderungen den Bodens oder sonstige Gefahren für einen Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen können. Ursächlich für die Konstellation war bzw. sind eine unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablage von Abfallprodukten, bzw. der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Materialien.
Welche Arten von Altlasten gibt es?
Der Begriff Altlasten ist in vielerlei Hinsicht schwer zu konkretisieren. Altlasten gibt es fast überall. In manchen Konstellationen sind die Folgen größer als in anderen. Typische Altlastenbeispiele für Deutschland sind:
- Chemikalien
- Öl
- Asbest
- Hausmüll
- Bauschutt
- Elektroschrott
- alte Reifen
- Kriegsmittel
- Schwermetalle wie Blei, Chrom oder Kupfer.
Je nach Schadstoffart kann es zu Hautreizungen, krebsauslösenden Symptomen oder Beeinträchtigungen des Grundwassers kommen. Dabei sind die verschiedenen Stoffe insbesondere dann gefährlich, wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften besitzen:
- explosionsgefährlich
- brandfördernd
- entzündlich, hochentzündlich oder leichtentzündlich
- giftig oder sehr giftig
- gesundheitsschädlich
- ätzend, reizend
- sensibilisierend
- krebserregend
- fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
- umweltgefährdend.
Dabei sind zum Beispiel die Toxizität der Stoffe, die Mobilität der Gefahrenstoffe oder die Einwirkdauer Einflussfaktoren auf die Konkrete Gefährdung.
Was ist ein Altlastenkataster?
Das Kataster für die Altlasten ist das
amtliche Register für die einheitliche Erfassung, Verwaltung und Auswertung der altlastenverdächtigen Grundstücke. Dabei werden in dem Register auch nachweisbare Altlasten, Verdachtsfälle und schädliche Bodenveränderungen aufgeführt. Die Speicherung der Daten wird durch die Umweltämter der Länder oder Kommunen vollzogen. Zur Kennzeichnung erhält jede Altlast in diesem Register eine eindeutige Kennziffer. Die erfassten Daten werden in Paragraph 11 des BBodSchG festgelegt.
Dabei handelt es sich üblicherweise um die folgenden Informationen:
- Lage, Größe und Zustand der Grundstücke
- Informationen zu den abgelagerten Materialien/Abfällen
- Art der früheren Bewirtschaftung des Grundstückes, Art der Anlage
- planerische Vorgaben zur Nutzung der Flächen/Bereiche
- die etwaigen Möglichkeiten der Ausbreitung der Schadstoffe
- Informationen zu den Eigentums- oder Besitzverhältnissen der betreffenden Grundstücke in der Vergangenheit bzw. Gegenwart
- Hinweise zur Sanierung
Wo und wie kann ich einen Auszug aus dem Altlastenkataster beantragen?
Der Auszug aus dem Kataster kann grundsätzlich bei der zuständigen Onlinebehörde online beantragt werden. Dafür bieten die einzelnen Bundesländer auf Ihren Homepages die Möglichkeiten einer Online-Beantragung. Dafür sind im Regelfall die entsprechenden Angaben zu dem Grundstück wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort erforderlich. Hilfreich sind zudem die Angaben des Flurstückes, der Blattnummer und der Gemarkung.
Sie können den Auszug aus dem Altlastenkataster auch gern direkt bei uns mit einem Klick auf den unten stehenden Bereich beantragen. Bei uns partizipieren Sie von einer schnellen Bereitstellung. Sofort nach Eingang Ihrer Anfrage leiten wir den Antrag an das zuständige Amtsgericht weiter.
Alternativ können Sie auch persönlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung vorsprechen und den Auszug aus dem Altlastenkataster beantragen. Bei den meisten Behörden ist dies ausschließlich mit Hilfe der Formulare und in Schriftform möglich. Für die Bearbeitung ist die Vorlage einer aktuellen Altlastenverzeichnis erforderlich. Für den Nachweis des berechtigten Interesses ist weiterhin die Vorlage eines Personalausweises sowie der aktuelle Grundbuchauszug erforderlich.
Wofür brauche ich einen Auszug aus dem Altlastenkataster?
Das Auszug aus dem Register wird in verschiedenen Konstellationen benötigt. Da diese Bodenverunreinigungen eine erhebliche Wertminderung des betreffenden Grundstückes darstellen, ist das Dokument für den Fall einer Finanzierung durch eine Bank essenziell. Das kreditgebende Institut nutzt im Regelfall den Wert des Grundstückes und der Immobilie als Sicherheit für einen möglichen Zahlungsausfall. Vor diesem Hintergrund wird der Beleihungswert maßgeblich von dem Grundstückswert beeinflusst. Da die Kosten für eine etwaige Sanierung der Altlasten sehr hoch ausfallen können, sollte das Vorhandensein von Altlasten in jeglicher Konstellation bei einem Grundstückskauf überprüft werden.
Altlasten auf dem Grundstück, wer haftet?
Die Fragen nach der Haftung ist in Bezug auf Altlasten nicht immer einfach zu beantworten. Nach dem Paragraph 4 des BBodSchG ist bei vorliegenden Altlasten der Eigentümer, Verursacher bzw. Verkäufer der Haftende. In der Realität ist es jedoch in vielen Fällen schwierig, diesen tatsächlich noch zu ermitteln bzw. ausfindig zu machen. Da die Altlasten oftmals weiter in der Vergangenheit liegen, kann es bereits zu mehrfachen Verkäufen gekommen sein. Diese Historie im Nachgang zu rekonstruierten ist in vielen Fällen nicht möglich. Mit dem Altlastenkataster kann bei der Aufnahme der Altlasten in der Vergangenheit ggf. noch der damalige Verursacher in Erfahrung gebracht werden.
Eine wichtige Besonderheit in der Haftungsfrage ist die zeitliche Komponente. Der damalige Verkäufer haftet ausschließlich, wenn diesem die Schäden bekannt waren und das Grundstück nach dem Jahr 1999 verkauft wurde. Diese Frist ist aufgrund der Einführung des Gesetzes maßgeblich. Die tatsächliche Nachweisbarkeit des Wissens um das Vorhandensein von Altlasten ist in der Praxis schwierig. Wenn dem Alteigentümer nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser von den Altlasten wusste, liegt die gesamte Verantwortung bei dem neuen Eigentümer. Insbesondere aufgrund dieser Konstellation ist es sehr wichtig, im Vorfeld eines Grundstückskaufs über die Altlasten möglichst viele Informationen in Erfahrung zu bringen.
Welche Rechte stehen dem Käufer bei einem Grundstückskauf mit Altlasten zu?
Insofern ein Grundstückskauf vollständig abgewickelt worden ist und im
Nachgang Altlasten in Form von schädlichen Bodenveränderungen festgestellt werden, kann der Eigentümer vom Recht der
AnfechtungGebrauch machen. Im Rahmen des notariell beurkundeten Kaufvertrages besteht für den Verkäufer eine umfassende Pflicht zur Offenbarung und Aufklärung in Bezug auf die Altlasten. Dahingehend sollte sich auch der Verkäufer durch eine Einsichtnahme in das Altlastenkataster sicher sein, dass keine Bodenverunreinigungen vorliegen. Auch wenn lediglich ein Verdacht für Altlasten vorliegt, ist der Verkäufer verpflichtet, dies dem Käufer mitzuteilen. Werden diese nachweisbar vorliegenden Informationen nicht an den neuen Eigentümer übermittelt, ist die Pflicht zur Aufklärung nicht erfüllt und aufgrund der damit vorliegenden arglistigen Täuschung kann der Kaufvertrag angefochten werden. Wenn es zu einer rechtmäßigen Aufhebung des Kaufvertrages kommt, kann der gezahlte Kaufpreis zurückverlangt werden und das Grundstück wird wieder dem alten Eigentümer zugeführt. Somit wird das Grundbuch wieder angepasst und es wird ein neuer Grundbuchauszug erforderlich.
Ergänzend zu dem Recht der Anfechtung besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechtes. Da es sich im Zusammenhang mit Altlasten um einen Sachmangel handelt, gibt es verschiedene Optionen. Wenn in dem Kaufvertrag die Gewährleistung in dieser Konstellation ausgeschlossen wurde, können bei nachgewiesener arglistiger Täuschung die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:
- Reduzierung des gezahlten Kaufpreises
- Rücktritt von dem Kauf
- Sanierung des Grundstückes und Mängelbeseitigung mit einer separaten Kostenvereinbarung mit dem vorherigen Eigentümer
- Inanspruchnahme von Schadensersatzforderungen.
Wie werden Altlasten auf einem Grundstück festgestellt?
Die Feststellung von Altlasten in nicht einfach. Wenn auf Basis der Einträge im Altlastenkataster keine Klarheit diesbezüglich herrscht, kann ein Bodengutachten Sicherheit geben. Auch die Befragung von Anwohnern kann sinnvoll sein, um die frühere Nutzung der Immobilien auf dem Grundstück in Erfahrung zu bringen.
Ein Bodengutachten für Altlasten erstellen
Das professionelle Gutachten kostet ca. 1.000 Euro und kann mit dem Einverständnis des Eigentümers auch vor dem Kauf realisiert werden. Insbesondere wenn es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, lohnt sich diese Investition bereits im Vorfeld des Kaufs, da bei einer geplanten Bebauung dieses Gutachten ohnehin notwendig ist.
Die Grundstückshistorie überprüfen
Wenn Sie sich für ein Grundstück in einem Industriegebiet interessieren, zum Beispiel auf dem sich eine Industrieruine befindet, sollten Sie sich in jedem Fall für die Historie des Grundstücks im Detail anschauen. Informationen in Bezug auf die hergestellten Produkte in der Fabrik können darüber Aufschluss geben, ob ein Altlastenverdacht realistisch ist. Wurden zum Beispiel Chemikalien eingesetzt ist die Verunreinigung des Bodens wahrscheinlich. Wenn es sich zum Beispiel um eine ehemalige Lack- oder Emailwarenfabrik handelt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Bodenverunreinigung hoch.
Das Verdachtsflächenkataster prüfen
Mit Hilfe des Verdachtsflächenkatasters können Sie weitere Informationen über das Grundstück einholen. Handelt es sich bei der Fläche um ein Grundstück Stadtfläche, welche bisher nicht bebaut war, kann mit dem Blick in das Verdachtsflächenkataster Informationen über Fliegerbomben auf dem Grundstück erhalten. In diesem Zusammenhang geben die Städte und Kommunen Auskunft. Handelt es sich um eine betroffene Fläche, wird automatisch eine Sondierungspflicht ausgesprochen, wenn ein Bauantrag gestellt wird. Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern oder den Behörden der Stadtentwicklung.
Altlastenkataster prüfen
Die Feststellung der Altlasten kann mit einem Blick in das Kataster der Altlasten konkretisiert werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Bundesland und Behörde abweichen kann, erhält man dem zuständigen Umwelt Einblick in das Kataster.
Bei welchen Nutzungsarten eines Grundstückes kann grundsätzlich von Altlastenverdacht ausgegangen werden?
Grundsätzlich kann bei folgenden Flächen davon ausgegangen werden, dass ein Altlastenverdacht vorliegt:
- Gelände von Tankstellen, Werkstätten und Lackierereien
- Mülldeponien
- Produktionsstätten und Fabrikbereiche
- Militär- und Rüstungsgrundstücke, zum Beispiel in Form von Spreng- oder Schießstätten