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Altlastenkataster Saarbrücken

Regionalverband Saarbrücken | Saarland (SL)

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Dokumentenverfügbarkeit:
  • Altlastenverzeichnis
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  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan

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Fragen und Antworten: Altlastenkataster Saarbrücken

Was sind Altlasten in Saarbrücken?

Bei Altlasten handelt es sich um Altablagerungen bzw. Altstandorte, welche durch schädliche Bodenveränderungen bzw. sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Ursache für Altlasten ist die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und die unsachgemäße Nutzung mit umweltgefährdenden Stoffen. Die Definition ist in Deutschland aufgrund des 1999 in Kraft getretenen Bodenschutzrechtes vereinheitlicht und klar gefasst. Somit werden praxistaugliche Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt, um einer einheitlichen Behandlung des Themas Altlasten in Deutschland gerecht zu werden.

Was sind konkrete Beispiele für Altlasten in Saarbrücken

Altlasten sind in vielen Bereichen Deutschlands existent. Je nach Grad der Verunreinigung der Böden gibt es größere bzw. kleinere Folgen. Konkrete Beispiele für Altablagerungen in, welche in Deutschland häufiger vorkommen, sind:
  • Chemikalien
  • Öl
  • Asbest
  • Hausmüll
  • Bauschutt
  • Elektroschrott
  • alte Reifen
  • Kriegsmittel
  • Schwermetalle wie Blei, Chrom oder Kupfer.
Grundsätzlich zählen alle Materialien bzw. Stoffe in den Bereich der Altlasten, welche zu Hautreizungen, krebsauslösenden Symptomen oder Beeinträchtigungen des Grundwassers führen können. Insbesondere werden die Stoffe dann gefährlich, wenn Sie mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
  • explosionsgefährdend
  • brandfördernd (entzündlich, hochentzündlich oder leichtentzündlich)
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend, reizend
  • krebserregend
  • fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
  • umweltgefährdend.

In diesem Zusammenhang zählt neben der Toxizität der Stoffe auch die Mobilität der gefährdenden Stoffe bzw. die Einwirkdauer als Einflussfaktor auf die konkrete Gefährdung.

Was ist ein Altlastenkataster Saarbrücken?

Bei einem Kataster aller Altlasten in Saarbrücken / Saarland handelt es sich um das amtliche Verzeichnis, in dem die altlastenverdächtigen Grundstücke einheitlich erfasst, verwaltet und ausgewertet werden. In diesem amtlichen Register werden alle nachweisbaren Altlasten aufgeführt. Ergänzend dazu werden die verdächtigen Grundstücke und Bereich mit schädlichen Bodenveränderungen aufgeführt. Die Speicherung und Verwaltung des Altlastenkatasters in Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) erfolgt das zuständige Umweltamt. Um die Altlasten und Einträge eindeutig zu kennzeichnen, erhält jede Altlast eine eindeutige Kennziffer.

Geregelt wird die Erfassung in dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Im Regelfall sind die folgenden Informationen in dem Altlastenkataster von Saarbrücken / Regionalverband Saarbrücken zu hinterlegen:
  • Lage, Fläche und Zustand des Grundstückes
  • Informationen zu den gelagerten Materialien/Abfällen
  • Art der früheren Nutzung des Grundstückes, Art der Anlage
  • planerische Vorgaben zur Verwendung der Flächen/Bereiche
  • die vorhandenen Optionen der Ausbreitung der Schadstoffe
  • Informationen zu den Eigentums- oder Besitzverhältnissen des betreffenden Grundstückes in der Historie bzw. Gegenwart
  • potenzielle Hinweise zur Sanierung der Altlasten

Welche Informationen enthält das Altlastenverzeichnis Saarbrücken?

Das Altlastenverzeichnis in Saarbrücken unterliegt grundsätzlich den Voraussetzungen des BBodSchG, welches deutschlandweit maßgeblich ist. In dem Altlastenverzeichnis stehen weiterhin Informationen über den Inhaber, welcher tatsächlich auf dem Grundstück agiert hat, ggf. auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Weiterhin beinhaltet das Altlastenverzeichnis in Saarbrücken die sonstigen Sachverhalte und Rechtsverhältnisse, welche für die Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit notwendig sind. Wenn die Detailinformationen vorhanden sind, werden in dem Altlastenverzeichnis von Saarbrücken zudem die geplanten Nutzungen, welche jemals für das Grundstück bestanden haben, aufgeführt. Dabei können auch die Einwirkungen der Planungen auf die Umwelt in dem Altlastenverzeichnis von Saarbrücken vermerkt sein, wenn diese Informationen existent sind.

Wann und wie kann ich einen Auszug aus dem Altlastenkataster in Saarbrücken beantragen?

Um aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft zu erhalten, können Sie ein entsprechendes Onlineformular für Saarbrücken nutzen. Alternativ können Sie in Saarbrücken vorsprechen und bei der Behörde aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft anfordern. Diese Anforderung muss in Saarbrücken schriftlich erfolgen, um den Amtsweg einzuhalten. Um ein Altlastenverzeichnis, Auskunft auf Altlasten bzw. Auszug aus dem Altlastenkataster digital abzufordern können Sie das Online-Formular für Altlasten in Saarbrücken nutzen.
Alternativ können Sie sich die Adresse des zuständigen Amtes raussuchen und dort vorsprechen.

Welche Informationen benötige ich für eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis?
Für die Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis ist die Angabe verschiedener Informationen erforderlich. Um aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft zu erhalten, müssen Angaben zu dem betreffenden Grundstück gemacht werden. Dazu sind die Angaben der Straße, Hausnummer, Postleitzahl und des Ortes notwendig. Hilfreich sind zudem die Angaben des Flurstückes, der Blattnummer und der Gemarkung, um das korrekte Grundstück schnell zu identifizieren. Zu Identifizierung kann eine Kopie des Personalausweises genutzt werden sowie ggf. ein konkreter Lageplan, um das betreffende Grundstück exakt für den Auszug aus dem Altlastenverzeichnis bestimmen zu können.

Wer darf einen Auszug aus dem Altlastenkataster Saarbrücken beantragen?

Aus dem Altlastenverzeichnis darf nur ein Auszug verlangt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ergänzend zu dem Nachweis des berechtigten Interesses ist weiterhin die Vorlage eines Personalausweises sowie der aktuelle Altlastenverzeichnis erforderlich. Als Eigentümer eines Grundstücks besteht für das Altlastenverzeichnis und einen Auszug grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Insofern Sie nicht selbst Eigentümerin bzw. Eigentümer des betreffenden Grundstückes sind, ist aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft nur mit einer entsprechenden Vollmacht des Eigentümers möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich für ein Grundstück zum Kauf interessieren und im Vorfeld selbst einen Antrag auf einen Auszug aus dem Altlastenverzeichnis in Saarbrücken stellen wollen.

Wofür benötige ich eine Altlastenauskunft in Saarbrücken?

Für den Eigentümer wie für Kaufinteressenten ist eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster ein wichtiger Bestandteil im Rahmen einer Immobilientransaktion. Da sich Altlasten sehr stark auf den Wert eines Grundstückes auswirken, ist das Dokument aus dem amtlichen Register spätestens bei einer Finanzierung über ein Kreditinstitut verpflichtender Bestandteil der Unterlagen zu dem Grundstück. Für das Kreditinstitut ist üblicherweise der Wert des Grundstückes bzw. der Immobilie die notwendige Sicherheit im Rahmen einer Kreditvergabe. Der Wert der möglichen Beleihung wird erheblich von dem Grundstückswert beeinflusst, sodass die Bank sicherstellen muss, dass das Risiko nicht zu hoch ausfällt. Vor dem Hintergrund der hohen potenziellen Kosten für eine Sanierung von Altlasten ist der Nachweis in Form einer Negativbescheinigung ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Kreditvergabe. Viele Kreditinstitute vergeben kein Darlehen ohne aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft in Schriftform gesehen zu haben. Auch für den Verkäufer kann das Dokument von entscheidender Bedeutung sein. Da bei einem wissentlichen Verschweigen eines Altlastenverdachtes hohe finanzielle Nachforderungen durch den Käufer bestehen können, ist ein Negativbescheid ein sicheres Schriftstück, welches Altlasten bestmöglich ausschließen kann. Mit diesem Dokument kann sich jeder Verkäufer etwaigen Forderungen, sollten im Nachgang Altlasten auf dem verkauften Grundstück in Saarbrücken festgestellt werden, entgegenstellen und diesbezüglich im Rahmen seiner Möglichkeiten absichern.

Ein Altlastenverzeichnis aus Saarbrücken beantragen, wie lange dauert das?

Einen Altlastenverzeichnis in Saarbrücken zu stellen, dauert im Regelfall zwei bis vier Wochen. Die Bearbeitungszeit ist von der aktuellen Besetzung der Behörde und der Anzahl der Anfragen abhängig.

Ist die Altlastenauskunft aus Saarbrücken frei zugänglich?

In Saarbrücken ist die Altlastenauskunft nicht frei zugänglich. Bei dem Nachweis eines berechtigten Interesses ist die zuständige Behörde in Saarbrücken verpflichtet, Ihnen eine Auskunft über das Altlastenkataster bzw. das Verdachtsflächenkataster zu erteilen. Zuständig dafür ist die Bodenschutzbehörde, welche in der Umweltverwaltung von Saarbrücken / Regionalverband Saarbrücken angesiedelt ist.

Wozu wird ein Altlastenverzeichnis in Saarland / Regionalverband Saarbrücken benötigt?

Ein Altlastenverzeichnis in Saarland / Regionalverband Saarbrücken wird benötigt, um über alle Altlastenverdachtsfälle und die bestätigten Grundstücke mit Altlasten in Kenntnis zu sein. Da ein Grundstück mit Altlasten deutlich weniger Wert ist und eine Gesundheitsgefährdung für den Einzelnen und die Allgemeinheit darstellen kann, ist für die Behörde von Saarland / Regionalverband Saarbrücken wichtig zu wissen, ob Altlasten auf bestimmten Grundstücken vorliegen.

Für den berechtigten Interessenten ist es notwendig über Altlasten im Vorfeld eines potenziellen Kaufs Bescheid zu wissen, da der Wert eines Grundstückes maßgeblich von potenziellen Altlasten abhängen kann.

Altlastenverzeichnis kostenlos in Saarbrücken, gibt es das?

Einen kostenlosen Einblick in das Bodenschutzkataster gibt es in Saarbrücken. Die Kommunen und Städte sind verpflichtet eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Für das Altlastenverzeichnis und eine Auskunft in Saarbrücken wird auch bei einem Negativergebnis eine Mindestgebühr in Höhe 5,00 Euro verlangt. Nur in wirklichen Ausnahmefällen ist eine mündliche Auskunft ohne Kosten möglich.

Was sind die relevanten Begriffe im Kontext des Bodenschutzkatasters?

Altstandorte

Altstandorte sind Grundstücke von stillgelegten Anlagen und sonstige Grundstücke, auf welchen mit umweltgefährdenden Materialien umgegangen wurde. Dabei handelt es sich um Regelfall um Grundstücke, welche in der Vergangenheit gewerblich oder industriell genutzt worden sind. Die Altstandorte sind in Paragraph 2, Absatz 5 des Bundesbodenschutzgesetzes geregelt. In Deutschland sind bis 2021 ca. 92.000 Altstandorte mit einem Altlastenverdacht ermittelt worden.

Altlastverdächtige Flächen

Bei diesen Flächen ist das tatsächliche Vorhandensein von Altlasten noch nicht final bestätigt. Die altlastenverdächtigen Flächen sind Flächen, auf denen Abfälle aufgeschüttet bzw. industriell genutzt wurden. Dabei sind potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe in den Boden gelangt. Eine altlastenverdächtige Fläche muss einen hinreichenden Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung durch die frühere Nutzung aufweisen, um als solche definiert zu werden.

Altablagerungen

Altablagerungen sind nicht mehr genutzte bzw. stillgelegte Flächen bzw. Anlagen, auf denen umweltgefährdende Stoffe behandelt oder gelagert wurden. Dabei kann es sich bspw. um ehemalige Mülldeponien handeln.

Schädliche Bodenveränderungen

Bei schädlichen Bodenveränderungen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Funktionen des Bodens, welche dafür geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen bzw. die Allgemeinheit herbeizuführen.

Verdachtsflächen

Bei Grundstücken, auf denen der Verdacht von schädlichen Bodenveränderungen besteht, handelt es sich um sogenannte Verdachtsflächen. Das Verdachtsflächenkataster wird in Saarbrücken, Saarland, geführt und beinhaltet alle gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, für die der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen hinreichend begründet ist.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Saarbrücken, Saarland?

Die Kosten für eine Altlastenauskunft in Saarbrücken, Saarland liegen im Schnitt zwischen einer grundsätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro und einer Obergrenze von 500,00 Euro. Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich von den Einträgen in dem Bodenschutzkataser ab.

Deutschlandweit liegen die Kosten im Mittel bei ca. 35 Euro pro Grundstück, wenn eine Bebauung mit einem Wohngebäude vorliegt und ein Negativergebnis vorliegt.

Die höheren Kostensätze in Saarbrücken fallen für positive Bescheide an, wobei insbesondere bei Gewerbeimmobilien und sehr großen Flächen höhere Kosten anfallen.

Sonstige Fragen zum Altlastenkataster Saarbrücken

Wie lange dauert die Auskunftserteilung einer Altlastenauskunft in Saarbrücken, Saarland?

In Saarbrücken, Saarland dauert die Bearbeitung einer Anfrage in Bezug auf die Altlasten ca. zwei bis vier Wochen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer auch bis zu sechs Wochen sein. Die Erteilung einer Auskunft aus dem Bodenschutzkataster in Saarbrücken, Saarland hängt von dem aktuellen Anfrageaufkommen und dem gegenwärtigen Arbeitsaufkommen in der Behörde ab. Durch unsere direkte Kommunikation mit der Behörde können wir Ihren Antrag beschleunigen und unnötige Verzögerungen in Form von Antragsfehlern im Vorfeld ausschließen.

Was passiert, wenn Altlasten nachgewiesen werden?

Wenn auf dem gekauften Grundstück in Saarbrücken im Nachgang Altlasten festgestellt werden, können Sie als Eigentümer den Kaufvertrag und den Besitzübergang anfechten. Bei dem notariell beurkundeten Kaufvertrag existiert für den Verkäufer die umfassende Offenbarungs- und Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit Altlasten. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es für alle Vertragsbeteiligten sehr wichtig, im Vorfeld aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft einzuholen. Somit kann möglichst sicher nachvollzogen werden, dass keine Bodenverunreinigungen vorhanden sind.

Selbst wenn es sich lediglich um den Verdacht von Altlasten handelt, ist der Verkäufer verpflichtet diesen gegenüber dem Käufer mitzuteilen. Insofern dieser Sachverhalt besteht und der Verkäufer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, kann aufgrund einer arglistigen Täuschung der Kaufpreis zurückverlangt und Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

Neben dem Recht zur Anfechtung gibt es die Option das Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen. Da es sich in der Konstellation der Altlasten um einen Sachmangel handelt, können verschiedene Möglichkeiten in Anspruch genommen werden. Insofern in dem schriftlichen Kaufvertrag eine Gewährleistungsoption ausgeschlossen wurde, können bei nachweisbarer arglistiger Täuschung folgende Optionen genutzt werden:
  1. Minderung des gezahlten Kaufpreises
  2. Nutzung des Rücktrittsrechtes von dem Kaufvertrag
  3. Sanierung der Altlasten und Beseitigung der Mängel mit einer gesonderten Kostenvereinbarung mit dem vorherigen Eigentümer
  4. Nutzung von Schadensersatzforderungen.


Unabhängig von den finanziellen und kaufvertraglichen Aspekten, ist der Eigentümer per Gesetz dazu verpflichtet, die Altlasten fachkundig sanieren zu lassen. Mit der Sanierung müssen, aufgrund der besonderen Sensibilität, potenzielle Gefahren und erhebliche Nachteile bzw. Belästigungen für den Einzelnen und die Allgemeinheit verringert bzw. verhindert werden. Die konkreten Anforderungen an diese gesetzliche Vereinbarung sind in Paragraph 2 Absatz 7 des BBodSchG verankert. Demnach sind die Maßnahmen zu realisieren, dass diese zur

Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe beitragen. Dabei handelt es sich um sogenannten Dekontaminationsmaßnahmen. Je nach Schwere und Umfang der Beschädigungen sind es per Gesetz ebenfalls Maßnahmen, die die Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern bzw. vermindern, auch wenn diese die Schadstoffe nicht gänzlich beseitigen.

Weiterhin sind die Maßnahmen anerkannt, insofern diese zu der Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens beitragen.

Wer ist für die Haftung im Fall von Altlasten in Saarbrücken verantwortlich?

Die Haftungsfrage im Zusammenhang mit Altlasten ist oftmals ein sensibles Thema. Grundsätzlich ist nach Paragraph 4 des BBodSchG der Eigentümer bzw. Verursacher des Schadens verantwortlich für die Haftung rund um die Altlasten. Wurde ein Grundstück in Saarbrücken zum Beispiel im Jahr 2000 als ehemalige Tankstelle verkauft, und danach fanden drei weitere Veräußerungen statt, ist der damalige Eigentümer für die Altlasten verantwortlich. Die Kernfrage ist dabei, ob sich nachvollziehen lässt, wer der Eigentümer zum damaligen Zeitpunkt war und ob diesem die Altlasten nachgewiesen werden können. Die Historie im Nachhinein zu rekonstruierten ist oftmals nicht realisierbar. Mit dem Kataster der Altlasten in Saarbrücken kann der ehemalige ggf. auch rückwirkend in Erfahrung gebracht werden. Somit kann der Verursacher in Einzelfällen noch zur Haftung in Anspruch genommen werden.

Das Jahr 1999 ist dabei von entscheidender Bedeutung. Der ehemalige Eigentümer und Verursacher haftet nur dann, wenn ihm die Altlasten bekannt waren und das Grundstück nach dem Jahr 1999 veräußert wurde, da in diesem Jahr das BBodSchG in Kraft getreten ist.

Das nachweisbare Wissen des Vorhandenseins der Altlasten ist in der Realität oftmals nicht möglich. Insofern dem früheren Eigentümer das Wissen nicht nachgewiesen werden kann, liegt die komplette Verantwortung in den Händen des neuen Eigentümers. Vor dem Hintergrund dieser Konstellation ist eine vorherige Einsichtnahme in das Bodenschutzkataster von Saarbrücken sehr wichtig, um das Potenzial der Folgekosten zu minimieren.

Wie erfolgt die Feststellung von Altlasten in Saarbrücken?

Im Regelfall werden Altlasten in Saarbrücken durch fachkundige Bodengutachten festgestellt. Die professionellen Gutachten kosten in Saarbrücken im Regelfall ca. 1.000 Euro. Dieses Gutachten kann bei Verdachtsfällen in Saarbrücken auch vor der Kaufvertragsabwicklung realisiert werden, zum Beispiel wenn Unsicherheiten aufgrund der vorherigen Nutzungsart bestehen. Im Rahmen einer eventuellen Finanzierung ist es für das kreditgebende Bankinstitut sehr wichtig zu wissen, ob auf dem Grundstück Altlasten existent sind. Aus diesem Grund ist eine Beauftragung eines derartigen Gutachtens in jedem Fall eine lohnende Investition.

Auch mit Hilfe von Befragungen der Nachbarn bzw. Anwohner kann ein Altlastenverdacht erhärtet bzw. entkräftet werden. Oftmals wissen die Bewohner der Region, welcher Nutzung ein Grundstück in der Vergangenheit unterlegen ist.

Bei welchen Nutzungsarten ist von einem Altlastenverdacht in Saarbrücken auszugehen?

Wurde das Grundstück in Saarbrücken in der Vergangenheit als Tankstelle, Werkstätte oder Lackiererei genutzt, ist davon auszugehen, dass es zu Bodenverunreinigungen gekommen ist. Auch bei ehemaligen Müllhalden, militärischen Einrichtungen oder größeren Fabriken sind Altlasten oftmals vorhanden. Generell sind in Saarbrücken häufig Immobilien betroffen, welche früher industriell oder zur Herstellung bestimmter Güter genutzt worden sind.

Wann verjähren Altlasten in Saarbrücken?

Zu einer Verjährung von Altlasten in Saarbrücken kommt es nach Paragraph 24 Absatz 2 des BBodSchG nach drei Jahren. Der Start des Ausgleichsanspruches beginnt erst mit dem Ende der Sanierungsmaßnahmen auf dem Grundstück in Saarbrücken. Ist eine Sanierung von der zuständigen Behörde vollzogen wurden, beginn die Frist der Verjährung erst mit dem Eingang des Kostenbescheides.

Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen kann es auch viele Jahrzehnte nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen in Bezug auf Altlasten in Saarbrücken kommen.

Mit welchen Kosten ist im Fall von Altlasten in Saarbrücken zu kalkulieren?

Die Höhe der Kosten in Saarbrücken hängt maßgeblich von dem Grad der Verschmutzung, der Art der Verunreinigung und der betroffenen Fläche ab. Das gesamte Ausmaß der Beeinträchtigungen ist oft erst im Zuge der Bauarbeiten konkreter zu erkennen. Somit ist die Kalkulation der Kosten sehr schwer einzuschätzen. Ist es notwendig, den kompletten Boden auf dem Grundstück in Saarbrücken auszutauschen, können Sie mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 250 Euro pro Kubikmeter rechnen. Dabei können die Kosten je nach Grundstück und aktueller Nachfrage in Saarbrücken zwischen 100 Euro bis 400 Euro pro Kubikmeter. Ist es erforderlich, den Boden chemisch oder physikalisch zu behandeln, können die Ausgaben auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter ansteigen. Exorbitant hohe Kosten entstehen, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. In dieser Konstellation ist ein exakter Aufbau analog der vorherigen Bauweise erforderlich.

Aufgrund der besonderen Anforderungen der Sanierung sollten Sie sich in jeglicher Konstellation mehrere Angebote einholen, da es für die Behebung von Altlasten zu gravierenden Kostenunterschieden in Saarbrücken / Saarland kommen kann.

Zusammenfassung - Altlasten in Saarbrücken

Eine Auskunft aus dem Kataster der Altlasten in Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken, Saarland) können Sie bequem und einfach online beantragen. Um einen Auskunft aus dem Altlastenkataster zu beantragen, nutzen Sie einfach das entsprechende Antragsformular. Alternativ können Sie direkt auf dem Umweltamt in Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) einen schriftlichen Antrag zur Einsichtnahme in das Bodenschutzkataster nehmen. Eine Altlastenauskunft in Saarbrücken ist von wesentlicher Bedeutung im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf. Da bei einer positiven Altlastenauskunft erhebliche Kosten auf den Verursacher der Altlasten bzw. Grundstückeigentümer zukommen, sollten Sie das Thema Altlasten bestmöglich im Vorfeld in Erfahrung bringen. Hohe Kosten für eine Altlastensanierung können vermieden werden, wenn Sie sich über die Altlasten bei Ihrem Grundstück in Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) informieren. Mit dieser einfachen Option können Sie das Risiko überraschender Wertminderungen des Grundstückes in Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) deutlich minimieren.

Altlastenverzeichnis beantragen

Zuständiges Altlastenkataster in Saarbrücken

Anschrift und Kontakt für das Umweltamt Saarbrücken

Die Stadt Saarbrücken im schönen Regionalverband Saarbrücken besitzt ein Altlastenkataster, über die Altlastenverzeichnisse & Altlastenauskünfte für Ihre Immobilie / Grundstück beantragt werden können. Möchten Sie ein Altlastenverzeichnis (bzw. Altlastenauskunft) anfordern, so können Sie dies entweder bei dem entsprechenden Altlastenkataster (bzw. Umweltamt) machen, oder direkt online.

Altlastenkataster Saarbrücken: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarbrücken

Name Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarbrücken
Anschrift Don-Bosco-Straße 1
Fachbereich 2.2 Bodenschutz und Geologie - Altlasten
66119 Saarbrücken
Telefon (0681) 8500-0
Fax 0681 8500-1384
E-Mail lua@lua.saarland.de
Anreise
Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Di - 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Mi - 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Do - 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Fr - 08:00 - 12:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen
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