Bei Altlasten handelt es sich um Altablagerungen bzw. Altstandorte, welche durch schädliche Bodenveränderungen bzw. sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Ursache für Altlasten ist die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und die unsachgemäße Nutzung mit umweltgefährdenden Stoffen. Die Definition ist in Deutschland aufgrund des 1999 in Kraft getretenen Bodenschutzrechtes vereinheitlicht und klar gefasst. Somit werden praxistaugliche Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt, um einer einheitlichen Behandlung des Themas Altlasten in Deutschland gerecht zu werden.
Altlasten sind in vielen Bereichen Deutschlands existent. Je nach Grad der Verunreinigung der Böden gibt es größere bzw. kleinere Folgen. Konkrete Beispiele für Altablagerungen in, welche in Deutschland häufiger vorkommen, sind:
- Chemikalien
- Öl
- Asbest
- Hausmüll
- Bauschutt
- Elektroschrott
- alte Reifen
- Kriegsmittel
- Schwermetalle wie Blei, Chrom oder Kupfer.
Grundsätzlich zählen
alle Materialien bzw. Stoffe in den Bereich der Altlasten, welche zu
Hautreizungen,
krebsauslösenden Symptomen oder
Beeinträchtigungen des Grundwassers führen können. Insbesondere werden die Stoffe dann gefährlich, wenn Sie mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- explosionsgefährdend
- brandfördernd (entzündlich, hochentzündlich oder leichtentzündlich)
- giftig
- gesundheitsschädlich
- ätzend, reizend
- krebserregend
- fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd
- umweltgefährdend.
In diesem Zusammenhang zählt neben der Toxizität der Stoffe auch die Mobilität der gefährdenden Stoffe bzw. die Einwirkdauer als Einflussfaktor auf die konkrete Gefährdung.
Bei einem Kataster aller Altlasten in Neuenkirchen / Schleswig-Holstein handelt es sich um das
amtliche Verzeichnis, in dem die altlastenverdächtigen Grundstücke
einheitlich erfasst,
verwaltet und
ausgewertet werden. In diesem amtlichen Register werden alle nachweisbaren Altlasten aufgeführt. Ergänzend dazu werden die verdächtigen Grundstücke und Bereich mit schädlichen Bodenveränderungen aufgeführt. Die Speicherung und Verwaltung des Altlastenkatasters in Neuenkirchen (Kreis Dithmarschen) erfolgt das zuständige Umweltamt. Um die Altlasten und Einträge eindeutig zu kennzeichnen, erhält jede Altlast eine eindeutige Kennziffer.
Geregelt wird die Erfassung in dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Im Regelfall sind die folgenden Informationen in dem Altlastenkataster von Neuenkirchen / Kreis Dithmarschen zu hinterlegen:
- Lage, Fläche und Zustand des Grundstückes
- Informationen zu den gelagerten Materialien/Abfällen
- Art der früheren Nutzung des Grundstückes, Art der Anlage
- planerische Vorgaben zur Verwendung der Flächen/Bereiche
- die vorhandenen Optionen der Ausbreitung der Schadstoffe
- Informationen zu den Eigentums- oder Besitzverhältnissen des betreffenden Grundstückes in der Historie bzw. Gegenwart
- potenzielle Hinweise zur Sanierung der Altlasten
Welche Informationen enthält das Altlastenverzeichnis Neuenkirchen?
Das Altlastenverzeichnis in Neuenkirchen unterliegt grundsätzlich den Voraussetzungen des BBodSchG, welches deutschlandweit maßgeblich ist. In dem Altlastenverzeichnis stehen weiterhin Informationen über den Inhaber, welcher tatsächlich auf dem Grundstück agiert hat, ggf. auch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Weiterhin beinhaltet das Altlastenverzeichnis in Neuenkirchen die sonstigen Sachverhalte und Rechtsverhältnisse, welche für die Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit notwendig sind. Wenn die Detailinformationen vorhanden sind, werden in dem Altlastenverzeichnis von Neuenkirchen zudem die geplanten Nutzungen, welche jemals für das Grundstück bestanden haben, aufgeführt. Dabei können auch die Einwirkungen der Planungen auf die Umwelt in dem Altlastenverzeichnis von Neuenkirchen vermerkt sein, wenn diese Informationen existent sind.
Wann und wie kann ich einen Auszug aus dem Altlastenkataster in Neuenkirchen beantragen?
Um aus dem
Altlastenverzeichnis eine Auskunft zu erhalten, können Sie ein entsprechendes Onlineformular für Neuenkirchen nutzen. Alternativ können Sie in Neuenkirchen vorsprechen und bei der Behörde aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft anfordern. Diese Anforderung muss in Neuenkirchen schriftlich erfolgen, um den Amtsweg einzuhalten. Um ein Altlastenverzeichnis, Auskunft auf Altlasten bzw. Auszug aus dem Altlastenkataster digital abzufordern können Sie das
Online-Formular für Altlasten in Neuenkirchen nutzen.
Alternativ können Sie sich die Adresse des zuständigen Amtes raussuchen und dort vorsprechen.
Welche Informationen benötige ich für eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis? Für die Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis ist die Angabe verschiedener Informationen erforderlich. Um aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft zu erhalten, müssen Angaben zu dem betreffenden Grundstück gemacht werden. Dazu sind die Angaben der Straße, Hausnummer, Postleitzahl und des Ortes notwendig. Hilfreich sind zudem die Angaben des Flurstückes, der Blattnummer und der Gemarkung, um das korrekte Grundstück schnell zu identifizieren. Zu Identifizierung kann eine Kopie des Personalausweises genutzt werden sowie ggf. ein konkreter Lageplan, um das betreffende Grundstück exakt für den Auszug aus dem Altlastenverzeichnis bestimmen zu können.
Wer darf einen Auszug aus dem Altlastenkataster Neuenkirchen beantragen?
Aus dem Altlastenverzeichnis darf nur ein Auszug verlangt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ergänzend zu dem Nachweis des berechtigten Interesses ist weiterhin die Vorlage eines Personalausweises sowie der aktuelle Altlastenverzeichnis erforderlich. Als Eigentümer eines Grundstücks besteht für das Altlastenverzeichnis und einen Auszug grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Insofern Sie nicht selbst Eigentümerin bzw. Eigentümer des betreffenden Grundstückes sind, ist aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft nur mit einer entsprechenden Vollmacht des Eigentümers möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich für ein Grundstück zum Kauf interessieren und im Vorfeld selbst einen Antrag auf einen Auszug aus dem Altlastenverzeichnis in Neuenkirchen stellen wollen.
Wofür benötige ich eine Altlastenauskunft in Neuenkirchen?
Für den Eigentümer wie für Kaufinteressenten ist eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster ein wichtiger Bestandteil im Rahmen einer Immobilientransaktion. Da sich Altlasten sehr stark auf den Wert eines Grundstückes auswirken, ist das Dokument aus dem amtlichen Register spätestens bei einer Finanzierung über ein Kreditinstitut verpflichtender Bestandteil der Unterlagen zu dem Grundstück. Für das Kreditinstitut ist üblicherweise der Wert des Grundstückes bzw. der Immobilie die notwendige Sicherheit im Rahmen einer Kreditvergabe. Der Wert der möglichen Beleihung wird erheblich von dem Grundstückswert beeinflusst, sodass die Bank sicherstellen muss, dass das Risiko nicht zu hoch ausfällt. Vor dem Hintergrund der hohen potenziellen Kosten für eine Sanierung von Altlasten ist der Nachweis in Form einer Negativbescheinigung ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Kreditvergabe. Viele Kreditinstitute vergeben kein Darlehen ohne aus dem Altlastenverzeichnis eine Auskunft in Schriftform gesehen zu haben. Auch für den Verkäufer kann das Dokument von entscheidender Bedeutung sein. Da bei einem wissentlichen Verschweigen eines Altlastenverdachtes hohe finanzielle Nachforderungen durch den Käufer bestehen können, ist ein Negativbescheid ein sicheres Schriftstück, welches Altlasten bestmöglich ausschließen kann. Mit diesem Dokument kann sich jeder Verkäufer etwaigen Forderungen, sollten im Nachgang Altlasten auf dem verkauften Grundstück in Neuenkirchen festgestellt werden, entgegenstellen und diesbezüglich im Rahmen seiner Möglichkeiten absichern.
Ein Altlastenverzeichnis aus Neuenkirchen beantragen, wie lange dauert das?
Einen Altlastenverzeichnis in Neuenkirchen zu stellen, dauert im Regelfall zwei bis vier Wochen. Die Bearbeitungszeit ist von der aktuellen Besetzung der Behörde und der Anzahl der Anfragen abhängig.
Ist die Altlastenauskunft aus Neuenkirchen frei zugänglich?
In Neuenkirchen ist die Altlastenauskunft nicht frei zugänglich. Bei dem Nachweis eines berechtigten Interesses ist die zuständige Behörde in Neuenkirchen verpflichtet, Ihnen eine Auskunft über das Altlastenkataster bzw. das Verdachtsflächenkataster zu erteilen. Zuständig dafür ist die Bodenschutzbehörde, welche in der Umweltverwaltung von Neuenkirchen / Kreis Dithmarschen angesiedelt ist.
Wozu wird ein Altlastenverzeichnis in Schleswig-Holstein / Kreis Dithmarschen benötigt?
Ein Altlastenverzeichnis in Schleswig-Holstein / Kreis Dithmarschen wird benötigt, um über alle Altlastenverdachtsfälle und die bestätigten Grundstücke mit Altlasten in Kenntnis zu sein. Da ein Grundstück mit Altlasten deutlich weniger Wert ist und eine Gesundheitsgefährdung für den Einzelnen und die Allgemeinheit darstellen kann, ist für die Behörde von Schleswig-Holstein / Kreis Dithmarschen wichtig zu wissen, ob Altlasten auf bestimmten Grundstücken vorliegen.
Für den berechtigten Interessenten ist es notwendig über Altlasten im Vorfeld eines potenziellen Kaufs Bescheid zu wissen, da der Wert eines Grundstückes maßgeblich von potenziellen Altlasten abhängen kann.
Altlastenverzeichnis kostenlos in Neuenkirchen, gibt es das?
Einen kostenlosen Einblick in das Bodenschutzkataster gibt es in Neuenkirchen. Die Kommunen und Städte sind verpflichtet eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Für das Altlastenverzeichnis und eine Auskunft in Neuenkirchen wird auch bei einem Negativergebnis eine Mindestgebühr in Höhe 5,00 Euro verlangt. Nur in wirklichen Ausnahmefällen ist eine mündliche Auskunft ohne Kosten möglich.
Was sind die relevanten Begriffe im Kontext des Bodenschutzkatasters?
Altstandorte
Altstandorte sind Grundstücke von stillgelegten Anlagen und sonstige Grundstücke, auf welchen mit umweltgefährdenden Materialien umgegangen wurde. Dabei handelt es sich um Regelfall um Grundstücke, welche in der Vergangenheit gewerblich oder industriell genutzt worden sind. Die Altstandorte sind in Paragraph 2, Absatz 5 des Bundesbodenschutzgesetzes geregelt. In Deutschland sind bis 2021 ca. 92.000 Altstandorte mit einem Altlastenverdacht ermittelt worden.
Altlastverdächtige Flächen
Bei diesen Flächen ist das tatsächliche Vorhandensein von Altlasten noch nicht final bestätigt. Die altlastenverdächtigen Flächen sind Flächen, auf denen Abfälle aufgeschüttet bzw. industriell genutzt wurden. Dabei sind potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe in den Boden gelangt. Eine altlastenverdächtige Fläche muss einen hinreichenden Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung durch die frühere Nutzung aufweisen, um als solche definiert zu werden.
Altablagerungen
Altablagerungen sind nicht mehr genutzte bzw. stillgelegte Flächen bzw. Anlagen, auf denen umweltgefährdende Stoffe behandelt oder gelagert wurden. Dabei kann es sich bspw. um ehemalige Mülldeponien handeln.
Schädliche Bodenveränderungen
Bei schädlichen Bodenveränderungen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Funktionen des Bodens, welche dafür geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen bzw. die Allgemeinheit herbeizuführen.
Verdachtsflächen
Bei Grundstücken, auf denen der Verdacht von schädlichen Bodenveränderungen besteht, handelt es sich um sogenannte Verdachtsflächen. Das Verdachtsflächenkataster wird in Neuenkirchen, Schleswig-Holstein, geführt und beinhaltet alle gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, für die der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen hinreichend begründet ist.
Was kostet eine Altlastenauskunft in Neuenkirchen, Schleswig-Holstein?
Die Kosten für eine Altlastenauskunft in Neuenkirchen, Schleswig-Holstein liegen im Schnitt zwischen einer grundsätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro und einer Obergrenze von 500,00 Euro. Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich von den Einträgen in dem Bodenschutzkataser ab.
Deutschlandweit liegen die Kosten im Mittel bei ca. 35 Euro pro Grundstück, wenn eine Bebauung mit einem Wohngebäude vorliegt und ein Negativergebnis vorliegt.
Die höheren Kostensätze in Neuenkirchen fallen für positive Bescheide an, wobei insbesondere bei Gewerbeimmobilien und sehr großen Flächen höhere Kosten anfallen.